Mitglied im Sozialverband Deutschland (SoVD) kann jeder werden
- Der Sozialverband Deutschland ist nicht nur für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, Behinderte,Rentner und Hinterbliebene, Unfallverletzte und Wehrdienstopfer da, sondern auch für Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Hilfsbedürftige, junge und alte Menschen.
- Insbesondere hilft der Sozialverband Deutschland seinen Mitgliedern durch Gewährung von Rechtsschutz im Rahmen der Satzungsbestimmungen. Das bedeutet Vertretung im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren), beim Klage- und Berufungsverfahren vor dem Sozialgericht, dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht bis hin zur Vertretung vor demBundessozialgericht in Kassel. Zu dem übernimmt der Sozialverband Deutschland die Vertretung in Angelegenheiten des Bundessozialhilfegesetzes vor dem Schleswig-Holsteinschen Verwaltungsgericht.
- Der Sozialverband Deutschland übernimmt Vertretungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches wie im Bereich:
Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Alterssicherung der Landwirte (ALG)
- Unsere Mitglieder erhalten eine Vertretung sowie Rat und Auskunft über die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), Soldatenversorgungsgesetz (SVG), in Teilen der Schwerbehinderung (SGB IX), Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG), Häftlingshilfegesetz (HHG), Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und bei einer Wehrdienstbeschädigung.
- Die Vertretung nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) betrifft im wesentlichen:
Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Arbeit, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Ausbildungshilfe, vorbeugende Gesundheitshilfe, Krankenhilfe, Hilfe für werdene Mütter, Einliederunshilfe für Behinderte, Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Altenhilfe,
- Ferner hilt der Sozialverband Deutschland zu den hier vorgenannten Bereichen bei der Ausfüllung von Anträgen.
- Dieser Leistungkatalog gibt ihnen einen kurzen Einblick in unsere Arbeit im Landesverband Schleswig-Holstein
Werden Sie Mitglied im Sozialverband Deutschland.
Nur eine große Organisation kann für die sozial schwachen das Optimale an Leistungen beim Gesetzgeber durchsetzen !
- Der Sozialverband Deutschland ist eine gemeinützige Organisation, die sich zum demokatischen und sozialen Rechtsstaat bekennt. Ziel des Sozialverbandes Deutschland ist es, ein Höchstmaß an sozialer Gerechtigkeit zu erreichen und damit dem Gemeinwohl zu dienen.
- In den letzten Jahren und auch in heutiger Zeit haben wir erfahren müssen, dass die soziale Sicherheit in Gefahr ist. Durch Einwirkung des Sozialverbandes Deutschland auf Gesetzgebung und Verwaltung konnten diverse Eingriffe in die sozialen Rechte der Bürger verhindert werden.
- Neben der Vertretung in sozialen Belangen auf Kreis-,Landes- und Bundesebene bietet der Sozialverband Deutschland seinen Mitgliedern im Rahmen der Ortsverbandsarbeit die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitarbeit; bei der Gestaltung der Versammlungen, der Geselligkeit, dem Abbau der Vereinsamung, bei Tagesfahrten und Urlaubreisen. Wir bieten Erholung in unseren eigenen Erholungsheimen im Rahmen der Erholungsfürsorge nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Wir haben Bundesweit über 530.000 Mitglieder, davon allein im Landesverband Schleswig-Holstein mehr als 115.281 Mitglieder (Stand 01.12.2011).
Der Landesverband Schleswig-Holstein gliedert sich in 15 Kreisverbände und 400 Ortsverbände auf.
Der Kreisverband Pinneberg hat 11.207 Mitglieder (Stand 01.12.2011) und ist der drittgrößte im Landesverband.
- Wenn Sie Rat und Auskunft in sozialen Rechtsangelegenheiten benötigen kommen Sie in unsere Kreisgeschäftsstelle:
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Drosteiweg 4
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25421
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Pinneberg |
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Tel.:
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04101-793634/35 |
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Fax.:
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04101-793636 |
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag
in der Zeit von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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Unser Motto:
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